Gerne können Sie sich hier einige Formulare herunterladen:

Falls Sie keine eigene Rechtsschutzversicherung haben und nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten einer anwaltlichen Beratung aus eigenen Mitteln aufzubringen, können Sie beim für Sie zuständigen Amtsgericht mit diesem Formular einen Antrag auf Bewilligung von Beratungskostenhilfe stellen und den Beratungshilfeberechtigungsschein dann vor der anwaltlichen Beratung vorlegen.

Beachten Sie bitte auch das Vorblatt mit den Ausfüllhinweisen.

 

Antrag auf Beratungshilfe

 

 

 

Bei der Ehescheidung ist in der Regel der Versorgungsausgleich durchzuführen, d.h. es sind die von beiden Ehepartnern während der Ehe erworbenen Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche und private Altersversorgung auszugleichen. Damit dies geschehen kann, muss das Gericht Auskünfte über die jeweiligen Versorgungsansprüche bei den Versorgungsträgern einholen. Hierfür muss zu Beginn des Scheidungsverfahrens von beiden Ehegatten dieses Formular ausgefüllt werden.

 

Fragebogen zum Versorgungsausgleich