Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt – geht das?

Es ist schon aus standesrechtlichen Gründen nicht möglich, im Falle einer Trennung und bevorstehenden Scheidung für beide Partner anwaltlich tätig zu werden, sei es nur beratend oder für das Einreichen des Scheidungsantrags.


Bei der parteilichen Interessenwahrnehmung bemühe ich mich jedoch immer, eine sinnvolle vernünftige und einvernehmliche Lösung für die Streitpunkte zu finden. Gerade im Familienrecht werden im Interesse der Eheleute bzw. Streitparteien vorrangig Einigungen in den streitigen Fragen von den Anwältinnen und Anwälten angestrebt und gefördert. Einvernehmliche Lösungen wirken sich vor allem auch positiv und entlastend auf die Kinder aus, die von Trennung und Streitereien zwischen den Eltern grundsätzlich immer auf besondere Art belastet sind.

Kommt außergerichtlich trotz intensiver Bemühungen keine Einigung zustande, beschreite ich notwendigerweise mit allem Nachdruck und aller fachlichen Kompetenz den gerichtlichen Weg, wenn meine Auftraggeberin /mein Auftraggeber dies will.

 

Dabei ist es für mich selbstverständlich, meine Mandantschaft vorher über die voraussichtlich entstehenden Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu informieren und mit ihr zusammen die Chancen und Risiken der gerichtlichen Schritte abzuwägen.