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Die Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2023, für den Kindesunterhalt können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie den "Anhang: Tabelle Zahlbeträge" auf Seite 6, aus dem sich die Netto-Unterhaltsbeträge nach Abzug des hälftigen oder (bei volljährigen Kindern) vollen Kindergeldes ergeben.

 

Nicht nur die Bedarfssätze, sondern auch die Selbstbehalte sind mit der neuen Tabelle deutlich erhöht worden:

so beträgt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ggü. einem minderjährigen Kind seit Beginn des Jahres 2023 € 1.370, wenn er erwerbstätig ist, und € 1.120, wenn er nicht erwerbstätig ist.

Der Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ggü. einem volljährigen Kind, das nicht mehr eine allgemeinbildende Schule besucht, ist mit dem Jahreswechsel auf € 1.650 erhöht worden.