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Die Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2024, für den Kindesunterhalt können Sie hier herunterladen.
Bitte beachten Sie den "Anhang: Tabelle Zahlbeträge" auf Seite 6, aus dem sich die Netto-Unterhaltsbeträge nach Abzug des hälftigen oder (bei volljährigen Kindern) vollen Kindergeldes ergeben.
Nicht nur die Bedarfssätze, sondern auch die Selbstbehalte sind mit der neuen Tabelle deutlich erhöht worden:
so beträgt der Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ggü. einem minderjährigen Kind seit Beginn des Jahres 2024 € 1.450, wenn er/sie erwerbstätig ist, und € 1.200, wenn er/sie nicht erwerbstätig ist.
Der Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ggü. einem volljährigen Kind, das nicht mehr eine allgemeinbildende Schule besucht, ist mit dem Jahreswechsel auf € 1.750 erhöht worden.