Die Familienanwältin

 

Im Februar 1998 gestattete mir die für mich zuständige Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main nach erfolgreich absolvierter Zusatzausbildung aufgrund von besonderen Erfahrungsnachweisen im Fachgebiet Familienrecht, den Zusatz „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. 


Diese Fachanwaltsbezeichnung bedeutet neben der besonderen Qualifikation im Bereich des Familienrechts und angrenzender Rechtsgebiete auch die Garantie regelmäßiger Fortbildung im Familienrecht bei anerkannten Fortbildungsinstituten.

 

Da meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zum Ende des Monats Juni 2024 endet, werde ich dann auch nicht mehr berechtigt sein, den Zusatz "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen.